Baugutachten und Privatgutachten
Im Baugutachten beschreibt ein Bausachverständiger oder Baugutachter den baulichen Zustand einer Immobilie. Im Gutachten gibt der Baugutachter Auskunft über die Struktur, den Aufbau und Zustand eines Bauteils und zeigt, ob dieses gemäß den anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) ausgeführt wurde. Der Baugutachter weist im Gutachten auf vorhandene Baumängel hin und geht auf die möglichen Schadensursachen ein. Wenn vereinbart, werden im Baugutachten Sanierungsvorschläge und entsprechende Kostenschätzungen durch den Baugutachter erarbeitet.
Ein Privatgutachten findet auch Verwendung vor Gericht. Unter Umständen wird der Baugutachter als Zeuge geladen, um auf Grundlage seines Privatgutachten die Beweislage zu schaffen, d.h. er ist für die aussagekräftige Erläuterung, der in seinem Gutachten benannten Mängel und/oder Schäden verantwortlich. Kommt es zwischen den Parteien auf Grundlage des Gutachtens zu keiner Einigung, wird das Gericht einen eigenen Bausachverständigen hinzuziehen.
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