Handwerkermängel – Gutachten und Mängelbeseitigung
Der Handwerker ist fertig – aber das Ergebnis überzeugt Sie nicht? Fugen sind krumm, der Boden knarrt, die Fassade zeigt schon nach Wochen Risse? Sie sind nicht allein. Und Sie müssen das nicht hinnehmen.
Wir dokumentieren den Mangel fachlich korrekt und liefern Ihnen die Grundlage für eine erfolgreiche Reklamation – ob außergerichtlich oder vor Gericht.
Prüfung des Ist-Zustands
Im ersten Schritt begutachten wir das beanstandete Gewerk vor Ort:
- Visuelle und messtechnische Prüfung
- Fotodokumentation aller Auffälligkeiten
- Prüfung der verwendeten Materialien und Ausführung
- Befragung zum vereinbarten Leistungsumfang
Soll-Ist-Vergleich nach anerkannten Regeln der Technik
Wir bewerten das Handwerkerergebnis objektiv:
- Abgleich mit DIN-Normen und Fachregeln
- Vergleich mit dem vertraglich Vereinbarten
- Bewertung: Ist es ein Mangel oder liegt es im Toleranzbereich?
- Klare Aussage: Was muss der Handwerker nachbessern?
Ergebnis: Ein sachverständiges Gutachten, das für Ihre Reklamation belastbar ist.
Anleitung zur Mängelbeseitigung
Wir dokumentieren nicht nur den Mangel – wir sagen auch, wie er fachgerecht behoben wird:
- Konkrete Beschreibung der nötigen Nachbesserung
- Angabe der einzuhaltenden Normen und Richtlinien
- Kostenschätzung für die Mängelbeseitigung
- Prüfung, ob Ihr Handwerker nachbessern kann oder ein Fachbetrieb hinzugezogen werden muss
Wenn es vor Gericht geht
Lässt sich der Streit nicht außergerichtlich klären, ist ein Gutachten Ihre stärkste Grundlage:
- Unser Gutachten ist als Beweismittel vor Gericht verwendbar
- Wir formulieren technisch präzise und nachvollziehbar
- Bei Bedarf stehen wir als sachverständiger Berater zur Verfügung
Jetzt Gutachten beauftragen
Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Position. Dokumentieren Sie den Mangel professionell, bevor Fristen ablaufen.
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