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Energieberatung und Antrag der Fördermittel- BAFA, KfW
Energieberatung, Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), BEG-Fachplanung, BEG-Fördermittelantrag, BEG-Baubegleitung, BEG-Durchführungsnachweis, Lüftungskonzept, Energieausweis, Thermografie
Energieberatung
BAFA und KfW sind die Hauptförderer für die Förderprogramme des Bundes. Ob Neubau oder Sanierung, wir stehen Ihnen bei der Planung und Umsetzung beratend zur Seite. Im Rahmen der Fördermittelberatung erhalten Sie Informationen darüber, welche Maßnahmen gefördert und bezuschusst werden. Wir unterstützen Sie von der Antragsstellung bis zur Nachweiserstellung.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Für den iSFP prüfen wir Ihre Immobilie genau, um festzustellen, wo die meiste Energie verbraucht wird und verloren geht. So decken wir für sie Einsparpotenziale auf. Des Weiteren erhalten Sie mit einem iSFP höhere Zuschüsse für die energetischen Sanierung der Gebäudehülle (BEG EM*). Das heißt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, für ein selbstgenutztes Wohnhaus, steigt von 30.000 € auf 60.000 € und der Zuschuss von 15% auf 20%. So erhöht sich der mögliche Zuschuss von 4.500 € auf 12.000 €. Bevor es dann aber mit der Sanierung los geht, erstellen wir für sie die Fachplanung. (*Bundesförderung energetische Gebäudesanierung Einzelmaßnahmen)
BEG-Fachplanung (FPL)
Vor Antragstellung planen wir gemeinsam mit Ihnen, die jeweilige Einzelmaßnahme (EM) für die Gebäudehülle. Die Investitionshöchstgrenze für EM beträgt pro Jahr 30.000 € mit 15% Förderung und mit iSFP* 60.000 € mit 20% Förderung. Aus diesem Grund prüfen wir die Höhe der Gesamtkosten, um die Sanierungen unter wirtschaftlicher Betrachtung auf mehrere Jahre zu verteilen. (*iSFP)
Im Rahmen der FPL werden Bauteile und Wärmebrücken berechnet und ein Lüftungskonzept erstellt. So wird sichergestellt, dass die vom Handwerker eingesetzten Materialien und Baukonstruktionen förderfähig sind und bezuschusst werden (Lüftungskonzept, BEG-Fördermittelantrag).
Die Aufwendungen des Energieberaters, für die Fachplanung und Baubegleitung, werden bis zu 50% bezuschusst (Kostendeckelung).
Lüftungskonzepte (DIN 1946-6)
Das Lüftungskonzept ist eine Anleitung, basierend auf qualifizierte Berechnungen die sicherstellt, dass in einem Gebäude, insbesondere in Neubauten oder sanierten Gebäuden, ausreichend Luftaustausch stattfindet, um Feuchtigkeit, Schadstoffe und Schimmelbildung zu vermeiden und eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten. Es definiert die notwendigen lüftungstechnischen Maßnahmen, um den Luftaustausch zu garantieren, da moderne Gebäudehüllen oft so dicht sind, dass die Fensterlüftung unzureichend ist.
Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?
Wenn in Mehr- oder Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster erneuert werden oder mehr als ein Drittel der Dachfläche oder der Fassade gedämmt wird. In diesen Fällen muss auf Grundlage von Berechnungen geprüft werden, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind. Ein Lüftungskonzept ist unerlässlich, um eine gesunde und komfortable Raumluft in modernen Gebäuden zu gewährleisten und potenzielle Feuchteschäden zu vermeiden.
BEG-Fördermittelantrag (FÖAN)
Vor Antragstellung werden die Handwerkerangebote, auf Grundlage unserer Berechnungen (FPL), auf Zuschusswürdigkeit geprüft. Bei Nichterfüllung erhält der Auftraggeber die Handwerkerangebote mit entsprechen Erläuterungen zur Korrektur zurück. Werden alle Erfordernisse erfüllt, wird eine technische Projektbeschreibung (tpb) oder eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt.
Bei Vollmachterteilung können wir nach Erstellung der tpb auch den Antrag für Sie stellen. Nicht aber für die Heizungsförderung. Hier muss der AG auf Grundlage der BzA den Antrag selbst stellen.
Nach Antragstellung darf mit den Arbeiten begonnen werden. Diese werden pflichtgemäß im Rahmen der BEG-Baubegleitung durch den Energie-Effizienzexperten (EEE) überprüft.
BEG-Baubegleitung (BB)
Laut Bundesamt sind während der energetischen Sanierung stichprobenhafte Kontrollen durch den Energieberater verpflichtend. Wir überprüfen in enger Zusammenarbeit mit den Handwerkern, ob das energetische Konzept der FPL ordnungsgemäß umgesetzt wird. Hierbei werden Ausführungen, d.h. die eingesetzten Produkte und Materialien auf Konformität geprüft.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme folgt der letzte Schritt, die BEG-Nachweiserstellung.
BEG-Nachweiserstellung
TPN, Technischer-Projektnachweis beim BAFA, und BND, Bestätigung nach Durchführung bei der KfW. Hierbei werden Lieferscheine, Produktnachweise, Rechnungen und Zahlungsnachweise sowie Unternehmererklärungen durch den Energieberater kontrolliert. Wichtig dabei ist, dass sich die eingesetzten Produkte, die energetische Maßnahme und die dazugehörigen Umfeldmaßnahmen korrekt zuzuordnen lassen.
Anschließend werden die Unterlagen beim Bundesamt elektronisch hochgeladen. Auf Grundlage des noch zu erstellenden Verwendungsnachweises durch den AG, bei vorliegender Vollmacht Energieberater, werden die Unterlagen beim Bundesamt geprüft, der Zuschuss berechnet und ausgezahlt.
Nach der energetischen Sanierung können Sie, mit entsprechenden Nachweisen, einen Teil der Sanierungskosten auf den Mieter umlegen. Bei Neuvermietung oder Verkauf benötigen Sie einen aktuellen Energieausweis.
Energieausweise
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes dokumentiert. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz und den Energiebedarf eines Gebäudes und dient als Entscheidungshilfe für den Mieter oder einen potenziellen Käufer.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ist nutzerunabhängig und basiert auf standardisierten Annahmen über das Nutzerverhalten. Der Energiebedarf auf Grundlage der baulichen Eigenschaften des Gebäudes, d.h. Isolierung, Fenster und Heizungsanlage berechnet. Er dient als Dokumentation der Energieeffizienz eines Gebäudes und wird bei Verkauf oder Vermietung benötigt.
Verbrauchsausweis
Er wird auf Basis der gemessenen Verbrauchsdaten lt. Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt. Das Ergebnis hängt stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis, sagt dieser nichts über die tatsächliche Qualität des Gebäudes aus. Dieser kann alternativ bei Vermietung oder Verkauf genutzt werden.
Thermografie
Die Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren zur Anzeige der Oberflächentemperatur durch unterschiedliche Farbgebungen. So können wir zerstörungsfrei Feuchteschäden und deren Verläufe feststellen und bei entsprechenden Temperaturen oder Witterung, Wärmebrücken und Luftundichtigkeiten an Häusern oder Bauteilen lokalisieren.